Drohnen – Unbemannte Luftgeräte im Vormarsch
Eine UAV (Unmanned Aeronautical Vehicle) wird im Volksmund jetzt als Drohne bezeichnet. In der Presse sieht man immer wieder Drohnen und auch Gefahren, die von ihnen ausgehen können. Ob es nun ein „Angriff auf die Kanzlerin“ ist, der Luftverkehr durch eine Drohne gestört wird oder abstürzende Drohnen auf Athleten. Die Negativschlagzeilen reißen derzeit nicht ab. Die Drohnengegner fordern eine maximale Flughöhe, die ungefähr bei 100 Metern liegen soll.
Ein Quadrokopter mit einer befestigten Kamera zur Bildübertragung.Dies sorgt für Aufruhen unter den Modellflieger, denn für sie würde diese Regel auch gelten. Zurzeit wird diskutiert ob es wirklich eine feste Maximalflughöhe in Deutschland geben soll. Bei den Verhandlungen werden die Modellflieger stark vom DAeC (Deutscher Aero Club e.V.) unterstützt. Sie möchten versuchen den Modellflug in jeglicher Form beizubehalten. So erhält der Modellflug im Augenblick viel Aufmerksamkeit von der Presse. Im Nachfolgenden Text werden Informationen zum Fliegen von Koptern erklärt.
Der Kauf einer Drohne ist unkompliziert und legal. Fast überall ist sie erhältlich. Die Verkaufsschlager unter den Modellen sind vor allem die Quadro-, Hexa- und Oktokopter, von denen die meisten mit einer kleinen Kamera versehen sind. Diese Kopter kann man einfach ‚aus der Hand‘ starten lassen und mit einer Fernbedienung oder bequem mit dem Smartphone steuern. So verwenden Hobbypiloten das Fluggerät gerne um Luftaufnahmen von Natur und Umwelt zu machen. Doch das der Kopter, selbst wenn er hobbymäßig geflogen wird, dem Luftverkehrsrecht unterliegt wissen die Wenigsten. Oft brechen Drohnenbesitzer das Luftrecht ohne böse Absichten.
Es gibt ein paar Regeln an die sich jeder Kopterpilot halten muss. Vor dem Flug muss geprüft worden sein, ob die Drohne und ihre Fernsteuerung einwandfrei funktioniert. Wenn man mit einem mit einem Fluggerät noch nicht so vertraut ist, empfiehlt es sich auf einem großen, freien Feld die Steuerung des Gerätes auszuprobieren, um einen sicheren Flugstil zu entwickeln. Es ist ganz wichtig sich eine Erlaubnis des Grundstückbesitzers einzuholen, sonst fliegt man illegal auf dem Gelände. Es ist nicht gestattet in der Nähe von Flughäfen oder auch Hubschrauberlandeplätzen zu fliegen. Es muss ein Mindestabstand von 1.5 km zum Flugplatz bestehen, um startende und landende Flugzeuge nicht zu stören. Es ist nicht gestattet ohne Genehmigung über Industrieanlagen, Kraftwerken, Justizvollzuganstalten, militärische Einrichtungen, Bahnlinien, Straßen oder Einsatzorte von Sicherheitskräften zu fliegen. Sendemasten, Fernmeldetürme, Hochspannungsleitungen und Fahrdrahtleitungen an Bahnlinien sollten stets gemieden werden. Es darf nie direkt über Menschen oder Tieren geflogen und niemand gefährdet werden. Anderen Luftfahrzeugen muss grundsätzlich ausgewichen werden. Im Zweifelsfall sollte immer gelandet werden. Wenn das Fluggerät mit einer Kamera ausgerüstet darf man Personen nur mit Zustimmung filmen oder fotografieren. Drohnen dürfen nur so weit bewegt werden, wie sie mit dem bloßen Auge des Piloten noch sichtbar ist. Eine Übersicht ist noch einmal auf der Website des deutschen Aeroclubs zu finden[1].
Dietrich Papendorf ist eines der aktiven Mitglieder des Vereins. Er setzt sich sehr für den Naturschutz und Erhaltung der Vogelvielfalt in Mecklenburg Vorpommern ein. Er beobachtet mit seinem Kopter Adler und andere Vogelarten oder auch Rehkitze, die sich in Feldern verstecken und leitet die entstandenen Filmaufnahmen an das Landesforstamt weiter. Für seine wertvolle Unterstützung bekam er bereits ein Lob und ein Dank der Gemeinde Pinnow. So kann man Naturschutz und Modellflug sinnvoll vereinen. Wenn jetzt Interesse besteht dem Verein beizutreten [2], steht dieser Ihnen bei offenen Fragen selbstverständlich zur Verfügung.
Derzeit möchte „Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt wegen des Booms den Betrieb privater Drohnen neu regeln“[1]. “ Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen“, sagte der CSU-Politiker der Passauer Neuen Presse [3]. Eine Neuregelung, wie sie der Bundesverkehrsminister vorsieht, wäre jedoch nicht nur für die „Drohnenflieger“ fatal, sondern auch für den allgemeinen Modellsport. Modellsport ist das Hobby von mehreren tausend Menschen in ganz Deutschland, die durch die Regelung ebenfalls betroffen wären. Wichtig hierbei ist es, in Gesprächen eine gute Lösung für alle zu finden. Eine gute Lösung ist möglich – nur wer geht es an, diese zu finden?
Der Fliegerclub Schwerin Pinnow wünscht viel Freude beim Fliegen des Flugmodells – auch in der Zukunft!
[1]: http://(https:/www.modellflug-im-daec.de/images/buko/service/funk/beipackzettel_final.pdf
[2]: https:/www.fliegerclub-pinnow.de/mitglied-werden/
[3]: https:/www.pnp.de/
https:/www.bwlv.de/fileadmin/Downloads/BWLV/Drohnen/Drohnen_-_adler_0416.pdf
https:/www.modellflug-im-daec.de/images/buko/service/funk/beipackzettel_final.pdf
https:/www.pro-modellflug.de/petition/