Notlandung entpuppt sich als Außenlandung
Am Samstag dem 26.05.2018 wurden durch die Meterologen sehr gute Flugbedingungen prognostiziert. Natürlich zog es auch Piloten auf den Platz, die eine Strecke fliegen wollten. Die Herausforderung im Segelflug besteht darin, ohne Motor möglichst weite Strecken in kurzer Zeit zurückzulegen. Auch am Samstag planten also zwei Piloten aus unserem Verein eine lange Strecke zu fliegen. Die geplante Strecke sollte ca 100km lang sein – jeweils einmal nach Perleberg und zurück. Ein Flug endete mit einer Außenlandung.
Ein unbeladener Segelflugtransportanhänger vor dem Verladen des Segelflugzeugs.Gegen Mittag wurde vom Flugplatz abgeflogen und dann nur mit Kraft der Thermik weitergeflogen. Beide Piloten haben ihr 100km Strecke geschafft. Für einen der Piloten endete der Flug jedoch nicht wieder auf dem Flugplatz Pinnow, sondern auf einem Acker nahe Sukow. Darüber berichteten auch sehr schnell die Polizei und Zeitungen, wie z. B. die SVZ.
Was ist eine Notlandung
In diesen Artikeln wurde eine Notlandung, bzw. kontrollierte Notlandung berichtet. Eine Notlage lag hier nicht vor. Bei einer Landung eines Segelflugzeugs aufgrund fehlender Thermik handelt es sich meist um eine Außenlandung. Eine „Notlandung“ ist es erst dann, wenn die Landung durch eine direkte Notlage erzwungen wurde, wie zum Beispiel, wenn im Flug Mängel festgestellt wurden oder gesundheitliche Probleme bei der Besatzung auftreten. Eine „Außenlandung“ dagegen ist eine geplante Landung auf Grund von fehlenden thermischen Aufwinden. Für eine Außenlandung liegt deshalb auch eine generelle Außenlandegenehmigung für alle Segelflugzeuge vor.
Das Prozedere der Außenlandung ist für Segelflugpiloten etwas ganz Normales. Schon in der Ausbildung wird den Flugschülern beigebracht, wie sie sich zu verhalten haben, wenn sie merken, dass sie keine thermischen Aufwinde mehr finden und es nicht mehr zum Flugplatz schaffen.
So wie erprobt wurde auch der außengelandete Streckenflugpilot abgeholt. Dabei fährt die sogenannte Rückholmannschaft mit einem Segelfluganhänger zum Platz der Außenlandung und verstaut das Segelflugzeug in einem Anhänger, um es zurück zum Flugplatz zu bringen. Dieses Mal hatten wir eine sehr freundliche Unterstützung von den Polizisten des Polizeireviers Sternberg, welche den Flurschaden aufgenommen haben, der bei der Landung entstanden ist. Gegen einen solchen Schaden ist jedes Segelflugzeug unseres Vereins haftpflichtversichert, sodass auch für den Bauern kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.
Die hilfsbereiten Polizisten haben uns dann noch beim Abrüsten des Flugzeuges geholfen. An dieser Stelle nochmal ein großes Dankeschön dafür. Am nächsten Tag wurde das Segelflugzeug wieder sicher und ohne festgestellten Schäden auf dem Flugplatz Pinnow aufgerüstet. Es konnte noch am gleichen Tag wieder fliegen.
Lesen Sie weiterhin: Info zum Segelflug und zur sicheren Außenlandung, die keine Notlandung darstellt Ein Text von Lars Reinhold. L. Reinhold ist ein Redakteur bei einer Zeitung (ehem. auch bei der SVZ und derzeit (2015) bei “Der Prignitzer”) und leidenschaftlicher Pilot.